Die Partnerbörse Parship muss zum wiederholten Mal neu rechnen. Kunden freundlicher! Zwei neue Urteile zeigen: Parship bürdet Kunden überzogene Kosten auf.
Parship kündigen – und klagen?
Für 12 Tage Mitgliedschaft sollte zum Beispiel eine Frau 307 Euro an Parship bezahlen. Das wären etwa drei Viertel des Jahresabos von 409 Euro. Dabei hatte sich die Frau korrekt verhalten Sie hatte den Mitgliedsvertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist gekündigt. Dennoch sollte sie soviel zahlen.
Die Frau wehrte sich mit Hilfe der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg gegen diese völlig überzogene Preisforderung der Partnerbörse und bekam vom Landgericht Hamburg Recht (Az. 406 HKO 66/14).
Preis pro Tag nicht pro Kontakt
Kunden müssen diesem Urteil zufolge pro Tag zahlen – und damit den jeweiligen Tagespreis der abgeschlossenen Mitgliedschaft. Und nicht pro aufgerufenem Kontakt, wie Parship das verlangt. Bei der Klagenden waren das dann schlichte 13,45 Euro. Und nicht die von Parship geforderten 307 Euro.
Klage gegen Parship kann sich lohnen
Viele andere ehemalige Kunden gingen ebenso in Hamburg vor Gericht, verklagten Parship und forderten gezahlte Mitgliedsbeiträge zurück. Sie bekamen ebenfalls Recht.
Die Urteile des Amtsgerichts Hamburg finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter diesem Link: Parship und der Wertansatz
Die Empfehlung der Verbraucherschützer: Fordern Sie Ihr Geld zurück, auch wenn es „nur“ kleine Beträge sind wie 20 oder 70 Euro. Nicht immer ist auch ein Anwalt vonnöten.
Habe Parship gekündigt, mir wurde per Mail alle Datenlöschungen bestätigt und trotzdem wollten sie Geld haben. Unverschämt!